diesel/Abgasskandal

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25 bis 50 % vom Kaufpreis zurück!

Der BGH bestätigt den "kleinen" Schadensersatz!

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SOFORT-SERVICE: 0211 - 96 29 2015

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Welche Rechte haben Sie?

Rückabwicklung

Als Betroffener vom Abgasskandal haben Sie das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung
(§ 826 BGB)

Schadensersatz

Viele Betroffene haben bereits eine Einmalzahlung oder einen Wertgutschein als Vergleich bekommen
und dürfen Ihr Fahrzeug behalten.
(§ 251 BGB)

Aktuelle News und Urteile

Aktuelle News und Urteile

Generalanwalt Rantos übt Druck gegen EuGH aus

Pressemitteilung Nr. 162/21 vom 21.09.2021: Der Generalanwalt Athanasios Rantos bezeichnet die von Volkswagen und Porsche eingesetzten Thermofenster in Fahrzeugen als rechtswidrig. Dieses betrifft Fahrzeuge, bei denen die Abgasreinigung ab bestimmten Temperaturbereichen und in bestimmten Höhenlagen aussetzt oder komplett gestoppt wird (Az. C-134/20)… weiterlesen…

Dieselskandal - Ermittlungen bei Continental (VW-Zulieferer)

Aktuelle Meldung vom 17.11.2021: Seit 2015 ist auch dieser Zulieferer in den Focus der Behörden geraten. Grund: Mehrfache Ermittlungen hinsichtlich der Verwendung unerlaubter Abschalteinrichtungen. Vorstand Schäfer wird nun ausgetauscht – Continental kooperiert mit der Staatsanwaltschaft Hannover… weiterlesen… 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Daimler AG

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 07.07.2021: Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erhebt der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Vorwurf: bewusste Manipulation der Abgasgrenzwerte, insbesondere bei den GLC und GLK Modellen (Motortyp OM 651). Bis zu 50.000 der vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufenen Fahrzeugen sind betroffen… weiterlesen…

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Widerruf von Finanzierungs- und Leasingverträgen

Stiftung Warentest vom 05.10.2021: Unklare Widerrufsbelehrungen und sonstige mißverständliche Äußerungen seitens der Banken gegenüber den Verbrauchern haben zu folge, dass viele betroffene Verbraucher Ihren Fahrzeug-, Kredit- oder Leasingvertrag vorzeitig beenden und das Fahrzeug zurückgeben können. Die geleisteten Zahlungen können zum Teil oder komplett erstattet werden… weiterlesen…

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Betroffene Fahrzeugmarken und Modelle*

Betroffene Fahrzeugmarken und Modelle*

AUDI / VW

AUDI / VW

- A4, A5 Bj. 2009-2017
- A6, A7 Bj. 2010-2017
- S6, S7 Bj. 2010-2015
- A8, A8L Bj. 2010-2017
- Q7, Q5 Bj. 2008-2018
- SQ5 Bj. 2015-2018
- VW Touareg Bj. 2014-2017
- VW Crafter Bj. 2009-2013

- A4, A5 Bj. 2009-2017
- A6, A7 Bj. 2010-2017
- S6, S7 Bj. 2010-2015
- A8, A8L Bj. 2010-2017
- Q7, Q5 Bj. 2008-2018
- SQ5 Bj. 2015-2018
- VW Touareg Bj. 2014-2017
- VW Crafter Bj. 2009-2013

MERCEDES-BENZ

MERCEDES-BENZ

- E200, E220, E250 CDI Bj. 2008-2011
- E350d, E350 BlueTEC Bj. 2013-2016
- C220, C250 Bj. 2008-2011
- C300 BlueTEC, C300 H Bj. 2014-2016
- GLK 200, GLK 220, GLK 250 Bj. 2011-2015
- GLE 250d, GLE 350d BJ. 2015-2017
- GLC 220d, GLC 250d Bj. 2015-2016
- V-Klasse, Vito, Marco Polo Bj. 2014-2018
- ML 250, ML 350 BlueTEC Bj. 2011-2015
- S 300, S 350 BlueTEC Bj. 2013-2017
- SLK 250d, SLC 250d Bj. 2015-2017

- E200, E220, E250 CDI Bj. 2008-2011
- E350d, E350 BlueTEC Bj. 2013-2016
- C220, C250 Bj. 2008-2011
- C300 BlueTEC, C300 H Bj. 2014-2016
- GLK 200, GLK 220, GLK 250 Bj. 2011-2015
- GLE 250d, GLE 350d BJ. 2015-2017
- GLC 220d, GLC 250d Bj. 2015-2016
- V-Klasse, Vito, Marco Polo Bj. 2014-2018
- ML 250, ML 350 BlueTEC Bj. 2011-2015
- S 300, S 350 BlueTEC Bj. 2013-2017
- SLK 250d, SLC 250d Bj. 2015-2017

PORSCHE

PORSCHE

- Cayenne Bj. 2014-2017
- Cayenne S Bj. 2013-2018
- Macan S Bj. 2014-2018


... und viele andere Fahrzeugmarken und Varianten von BMW, OPEL, FIAT (auch Wohnmobile), SEAT, SUBARU

- Cayenne Bj. 2014-2017
- Cayenne S Bj. 2013-2018
- Macan S Bj. 2014-2018


... und viele andere Fahrzeugmarken und Varianten von BMW, OPEL, FIAT (auch Wohnmobile), SEAT, SUBARU

Ooops!

Ihr Fahrzeug ist nicht dabei?

Kein Problem! Senden Sie uns einfach eine Email mit Ihren Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr oder Fahrzeugschein) und wir prüfen für Sie ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.

kontakt@geldundmehr.de

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Wie funktioniert der Ablauf?

1. Ausführliches Vorgespräch

Ihr Fall wird besprochen, Möglichkeiten werden genannt, Ihre Fragen werden beantwortet

2. Detaillierte Ersteinschätzung

Durch umfangreiche Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen erhält Ihr persönlicher Ansprechpartner und fachversierter Rechtsanwalt die Möglichkeit Ihre Erfolgschancen gemäß aktuell geltender gesetzlicher Bestimmungen einzuschätzen.

3. Umsetzung

Wir setzen Ihre Forderungen unmittelbar nach Ihrer Beauftragung durch. Sie werden stets auf dem Laufenden gehalten und erhalten detaillierte Auskünfte zum Verlauf.

Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur weiteren Verfügung – telefonisch, digital (per Video) und persönlich.
Sie bleiben immer informiert und genießen eine 100 prozentige Transparenz.

Einfach & unkompliziert!

Unser Whats App Service steht Ihnen täglich zur Verfügung

Warum Sie jetzt handeln sollten?

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⛔️ Bereits bestehende und zukünftige Fahrverbote können die Nutzung Ihres Fahrzeuges einschränken

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🕚 Ihre Ansprüche können verjähren

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✖️ Der Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeuges sinkt enorm

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Wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich. Jetzt anrufen und nachfragen: 0211 - 96 29 2015

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Was bedeutet "Abgas- oder Dieselskandal"?

Was bedeutet "Abgas- oder Dieselskandal"?

Unzählige Fahrzeuge weltweit wurden seitens einiger Automobilkonzerne wie VW, Audi, Mercedes-Benz, Seat, Skoda, Porsche, Bmw, Opel und Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch die Abgase nicht ausreichend gereinigt werden und demnach die Fahrzeuge gegen die aktuell geltende Abgasverordnung verstossen.

Unzählige Fahrzeuge weltweit wurden seitens einiger Automobilkonzerne wie VW, Audi, Mercedes-Benz, Seat, Skoda, Porsche, Bmw, Opel und Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch die Abgase nicht ausreichend gereinigt werden und demnach die Fahrzeuge gegen die aktuell geltende Abgasverordnung verstossen.

Softwareupdate - Ja oder Nein?

Softwareupdate - Ja oder Nein?

Viele Betroffene, die bereits einen Softwareupdate erhalten haben, klagen über einen höheren Verbrauch, Leistungseinbrüchen beim Schalten in einen höheren Gang sowie stetiges Ruckeln der Karosserie. Solange es um eine freiwillige Maßnahme handelt, raten wir vom Durchführen eines Updates ab!

Viele Betroffene, die bereits einen Softwareupdate erhalten haben, klagen über einen höheren Verbrauch, Leistungseinbrüchen beim Schalten in einen höheren Gang sowie stetiges Ruckeln der Karosserie. Solange es um eine freiwillige Maßnahme handelt, raten wir vom Durchführen eines Updates ab!

Wichtig: Selbst mit bereits installierten Software-Update bleibt Ihr Anspruch auf Schadensersatz bestehen!

Wichtig: Selbst mit bereits installierten Software-Update bleibt Ihr Anspruch auf Schadensersatz bestehen!

Wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten?

Die Prozess- und Verfahrenskosten werden im günstigsten Fall von einer bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Versicherung sollte vor dem Kauf Ihres Fahrzeuges abgeschlossen worden sein. Alternativ können die Kosten von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen werden, welcher bei Erfolg eine Erfolgsprovision erhält.

Die Prozess- und Verfahrenskosten werden im günstigsten Fall von einer bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Versicherung sollte vor dem Kauf Ihres Fahrzeuges abgeschlossen worden sein. Alternativ können die Kosten von einem Prozesskostenfinanzierer übernommen werden, welcher bei Erfolg eine Erfolgsprovision erhält.

Welche Vorteile genießen Sie bei Geldundmehr?

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100 % TRANSPARENZ

Sie werden über jeden Schritt vorab informiert und sind immer auf dem Laufenden.

PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER

Sie können uns zu den üblichen Geschäftszeiten sehr gut erreichen und werden – falls notwendig – umgehend zurückgerufen.

UMFASSENDE BERATUNG

Ihre Erfolgsaussichten werden zeitnah geprüft und Sie erhalten eine umfangreiche und detaillierte Beratung hinsichtlich weiterer Vorgehensweisen.

Die Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen, sowie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist und bleibt bei uns absolut kostenlos und unverbindlich!

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Wir helfen Ihnen soweit wir können und prüfen Ihre Ansprüche, welche Ihnen aufgrund der aktuellen Rechtsprechungen und Urteilen laut des BGH und EuGH unweigerlich zustehen!

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Wie wird Ihr Anspruch geprüft?

Wie wird Ihr Anspruch geprüft?

  1. Mithilfe Ihres Fahrzeugscheines (siehe Bild) prüfen wir ob Ihr Fahrzeug vom Diesel/Abgasskandal betroffen ist.
  2. Nach positiver Prüfung wird Ihr Anspruch auf Schadensersatz berechnet und Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
  3. Unsere fachversierten Partneranwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Herstellern.
  1. Mithilfe Ihres Fahrzeugscheines (siehe Bild) prüfen wir ob Ihr Fahrzeug vom Diesel/Abgasskandal betroffen ist.
  2. Nach positiver Prüfung wird Ihr Anspruch auf Schadensersatz berechnet und Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
  3. Unsere fachversierten Partneranwälte helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Herstellern.

Wichtige Fragen und Antworten

Die Fahrzeuge folgender Hersteller sind wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung negativ aufgefallen: Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche, BMW, Subaru, Opel, Fiat, Mercedes-Benz, sowie viele andere Wohnwagen und Nutzfahrzeuge.

Sofern Ihr Fahrzeug betroffen ist, kann der Kauf- oder Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden oder Sie können eine Einmalzahlung in Form eines Schadensersatzes erhalten. 

Um Ihren Anspruch und Ihre Erfolgschancen prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kauf- oder Finanzierungsvertrag, Rückrufschreiben (falls vorhanden), Rechtsschutzversicherung (Name der Gesellschaft und die Versicherungsnummer, falls vorhanden)

Wir sind stets bemüht jede Anfrage zeitnah zu bearbeiten. Nach Zusendung Ihrer Unterlagen werden diese innerhalb von 2 bis 3 Werktagen gesichtet und hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen geprüft.

Die Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen sowie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgschancen in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Anwaltskanzleien ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage
und antworten Ihnen umgehend.

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Impressum              Datenschutz

E-Mail: kontakt@geldundmehr.de

Telefon: 0211 – 96 29 2015

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