Als Betroffener vom Abgasskandal haben Sie das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung
(§ 826 BGB)
Viele Betroffene haben bereits eine Einmalzahlung oder einen Wertgutschein als Vergleich bekommen
und dürfen Ihr Fahrzeug behalten.
Pressemitteilung Nr. 162/21 vom 21.09.2021: Der Generalanwalt Athanasios Rantos bezeichnet die von Volkswagen und Porsche eingesetzten Thermofenster in Fahrzeugen als rechtswidrig. Dieses betrifft Fahrzeuge, bei denen die Abgasreinigung ab bestimmten Temperaturbereichen und in bestimmten Höhenlagen aussetzt oder komplett gestoppt wird (Az. C-134/20)… weiterlesen…
Aktuelle Meldung vom 17.11.2021: Seit 2015 ist auch dieser Zulieferer in den Focus der Behörden geraten. Grund: Mehrfache Ermittlungen hinsichtlich der Verwendung unerlaubter Abschalteinrichtungen. Vorstand Schäfer wird nun ausgetauscht – Continental kooperiert mit der Staatsanwaltschaft Hannover… weiterlesen…
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale vom 07.07.2021: Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erhebt der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Vorwurf: bewusste Manipulation der Abgasgrenzwerte, insbesondere bei den GLC und GLK Modellen (Motortyp OM 651). Bis zu 50.000 der vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufenen Fahrzeugen sind betroffen… weiterlesen…
Stiftung Warentest vom 05.10.2021: Unklare Widerrufsbelehrungen und sonstige mißverständliche Äußerungen seitens der Banken gegenüber den Verbrauchern haben zu folge, dass viele betroffene Verbraucher Ihren Fahrzeug-, Kredit- oder Leasingvertrag vorzeitig beenden und das Fahrzeug zurückgeben können. Die geleisteten Zahlungen können zum Teil oder komplett erstattet werden… weiterlesen…
Ihr Fall wird besprochen, Möglichkeiten werden genannt, Ihre Fragen werden beantwortet
Durch umfangreiche Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen erhält Ihr persönlicher Ansprechpartner und fachversierter Rechtsanwalt die Möglichkeit Ihre Erfolgschancen gemäß aktuell geltender gesetzlicher Bestimmungen einzuschätzen.
Wir setzen Ihre Forderungen unmittelbar nach Ihrer Beauftragung durch. Sie werden stets auf dem Laufenden gehalten und erhalten detaillierte Auskünfte zum Verlauf.
Unzählige Fahrzeuge weltweit wurden seitens einiger Automobilkonzerne wie VW, Audi, Mercedes-Benz, Seat, Skoda, Porsche, Bmw, Opel und Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch die Abgase nicht ausreichend gereinigt werden und demnach die Fahrzeuge gegen die aktuell geltende Abgasverordnung verstossen.
Unzählige Fahrzeuge weltweit wurden seitens einiger Automobilkonzerne wie VW, Audi, Mercedes-Benz, Seat, Skoda, Porsche, Bmw, Opel und Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, wodurch die Abgase nicht ausreichend gereinigt werden und demnach die Fahrzeuge gegen die aktuell geltende Abgasverordnung verstossen.
Viele Betroffene, die bereits einen Softwareupdate erhalten haben, klagen über einen höheren Verbrauch, Leistungseinbrüchen beim Schalten in einen höheren Gang sowie stetiges Ruckeln der Karosserie. Solange es um eine freiwillige Maßnahme handelt, raten wir vom Durchführen eines Updates ab!
Viele Betroffene, die bereits einen Softwareupdate erhalten haben, klagen über einen höheren Verbrauch, Leistungseinbrüchen beim Schalten in einen höheren Gang sowie stetiges Ruckeln der Karosserie. Solange es um eine freiwillige Maßnahme handelt, raten wir vom Durchführen eines Updates ab!
Sie werden über jeden Schritt vorab informiert und sind immer auf dem Laufenden.
Sie können uns zu den üblichen Geschäftszeiten sehr gut erreichen und werden – falls notwendig – umgehend zurückgerufen.
Ihre Erfolgsaussichten werden zeitnah geprüft und Sie erhalten eine umfangreiche und detaillierte Beratung hinsichtlich weiterer Vorgehensweisen.
Die Fahrzeuge folgender Hersteller sind wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung negativ aufgefallen: Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche, BMW, Subaru, Opel, Fiat, Mercedes-Benz, sowie viele andere Wohnwagen und Nutzfahrzeuge.
Sofern Ihr Fahrzeug betroffen ist, kann der Kauf- oder Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden oder Sie können eine Einmalzahlung in Form eines Schadensersatzes erhalten.
Um Ihren Anspruch und Ihre Erfolgschancen prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Kauf- oder Finanzierungsvertrag, Rückrufschreiben (falls vorhanden), Rechtsschutzversicherung (Name der Gesellschaft und die Versicherungsnummer, falls vorhanden)
Wir sind stets bemüht jede Anfrage zeitnah zu bearbeiten. Nach Zusendung Ihrer Unterlagen werden diese innerhalb von 2 bis 3 Werktagen gesichtet und hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen geprüft.
Die Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen sowie die Ersteinschätzung Ihrer Erfolgschancen in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Anwaltskanzleien ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.